Welche Voraussetzungen gibt es für die Inanspruchnahme der Therapieeinheiten?
An dem Programm können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 Jahren bis zum Abschluss des 22. Lebensjahrs teilnehmen, die in Österreich leben und durch die Corona Pandemie und auf Grund der vorherrschenden multiplen Krisen psychosoziale Unterstützung benötigen. Eine weitere Bedingung ist, dass sich die Personen noch nicht in einer laufenden Beratung / Behandlung befinden. Zudem darf noch keine Beratung / Behandlung über Gesund aus der Krise erfolgt sein.
Wie kann ich das Kind anmelden?
Anmeldungen zu „Gesund aus der Krise“ können auf der Website über ein Webformular durch zuweisende Stellen, Eltern bei unmündigen Kindern oder mündige Jugendliche und junge Erwachsene selbst durchgeführt werden.
Eltern bzw. mündige Minderjährige erhalten nach erfolgter Voranmeldung eine Benachrichtigung, um die Einwilligung zur Registrierung zu bestätigen und die Registrierung damit abzuschließen.
Ab wann kann ich mich selbst registrieren?
Minderjährige sind ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mündig und können selbstständig einer psychischen Beratung und Behandlung zustimmen. Unmündige Minderjährige benötigen das Einverständnis ihrer Obsorgeberechtigten.
Wie häufig findet ein Beratungs-/ Behandlungs-Termin statt?
Die Termine sollten regelmäßig stattfinden. Empfohlen wird eine wöchentliche Frequenz. Diese kann aber an die Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen angepasst werden. Die Termine werden entsprechend mit dem:der Behandler:in durchgeführt.
Wann ist das Angebot sinnvoll?
Wenn Sie merken, dass das Kind oder die:der Jugendliche durch die vorherrschenden multiplen Krisen (Covid-19-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimakrise, etc.) stark belastet ist. Diese Belastungen sind oft sehr divers und zeigen sich beispielsweise in Angst-, Schlaf-, oder Konzentrationsstörungen.
Wie viele Therapie-Einheiten erhält das Kind/die:der Jugendliche/die:der junge Erwachsene?
Pro Person sind 15 Therapieeinheiten vorgesehen, die aber je nach Bedarf auf 20 erhöht werden können. Diese Erhöhung muss von Behandler:innen bei der Servicestelle eingemeldet werden.
Wichtig: Es erfolgt ein Ausschluss aus „Gesund aus der Krise“ wenn zwei Beratungs-/ Behandlungseinheiten unter 24 Stunden abgesagt werden.
Wo finden die Beratungs- / Behandlungseinheiten statt?
Die Therapieeinheiten finden möglichst wohnortnah statt – wir bemühen uns, einen gut erreichbaren Behandlungsort zu vermitteln. Je nach Ihrem Wohnort sind die Entfernungen jedoch unterschiedlich. Die Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen sowie Psychotherapeut:innen stellen großteils eigene Räumlichkeiten zur Verfügung.
Welche Informationen benötigen Sie um ein Kind/eine:n Jugendliche:n zum Projekt anzumelden?
Bitte melden Sie das Kind/die:den Jugendliche*n über das Formular auf der Website des Projektes an. Wir benötigen folgende Informationen:
- Vorname
- Nachname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Straße/Hausnummer/Stiege/Tür
- Postleitzahl
- Bundesland
- 10-stellige Sozialversicherungsnummer, wenn vorhanden
** bei unmündigen Minderjährigen zusätzlich die Zustimmung und Kontaktdaten der:des Obsorgeberechtigte:n.
Absageregelung
Wir möchten dich darauf hinweisen, dass ein Ausschluss aus der Initiative erfolgt, wenn zwei Beratungs- /Behandlungseinheiten unter 24 Stunden abgesagt werden.